1. Kein Verbraucher-Widerrufsrecht
Das Angebot von schlieber.net richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG. Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz wird daher nicht angeboten. Es gibt kein Verbraucher-Widerrufsformular.
Handelt eine natürliche Person noch vor Aufnahme ihres Unternehmens und gilt das Geschäft deshalb rechtlich als Verbrauchergeschäft, darf die B2B-Bestellung nicht abgeschlossen werden. Bitte vor Beauftragung an mail@schlieber.net schreiben.
2. Vorrang des individuellen Angebots
Das unterzeichnete Angebot oder Auftragsschreiben kann für Projektphasen, reservierte Workshops, Fremdkosten, laufende Leistungen oder Kündigungsfristen konkrete Regeln festlegen. Diese gehen dem folgenden Rahmen vor.
Fehlt eine Sonderregel, gelten die nachstehenden Bestimmungen. Eine Stornierung oder Kündigung muss zumindest in Textform an mail@schlieber.net erfolgen und den Auftrag eindeutig bezeichnen.
3. Stornierung vor Leistungsbeginn
Vor dem vereinbarten Beginn kann der Auftraggeber stornieren. Zu bezahlen sind nur:
- bereits ausdrücklich beauftragte und erbrachte Vorbereitung;
- nachweislich eingegangene, nicht mehr stornierbare Verpflichtungen gegenüber Dritten;
- eine im Angebot ausdrücklich ausgewiesene Reservierungs- oder Stornierungsposition.
Eine pauschale Forderung von 30 Prozent des offenen Auftragswerts wird durch diese allgemeine Regel nicht begründet.
4. Beendigung nach Leistungsbeginn
Bei Leistungen nach Zeitaufwand kann der Auftraggeber jederzeit die Einstellung weiterer Arbeit verlangen. Abgerechnet werden die bis zum wirksamen Stopp erbrachten Leistungen, nicht mehr vermeidbare Fremdkosten und eine vereinbarte geordnete Übergabe.
Bei Festpreis- oder Phasenmandaten sind vollständig erbrachte Phasen, der nachweisbare Leistungsstand der begonnenen Phase, nicht mehr vermeidbare Verpflichtungen und eine beauftragte Übergabe zu vergüten. Noch nicht begonnene und nicht gebundene Arbeit wird nicht berechnet.
Vorauszahlungen werden mit diesen Ansprüchen verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückgeführt, sobald Umfang, Rechte und Übergabe geklärt sind.
5. Reservierte Termine und Verschiebungen
Für Workshops, Vor-Ort-Termine oder andere exklusiv reservierte Zeit gelten Stornofristen nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich stehen. Fehlt eine solche Regel, bemühen sich beide Parteien zuerst um eine zumutbare Verschiebung. Nicht erstattbare Reise- oder Fremdkosten bleiben zu ersetzen, wenn der Auftraggeber die Änderung veranlasst.
6. Kündigung laufender Leistungen
Laufende Wartungs-, Support- oder Beratungsleistungen können mit der im individuellen Vertrag vereinbarten Frist ordentlich gekündigt werden. Fehlt eine Frist, ist eine ordentliche Kündigung zum Monatsende mit 30 Tagen Vorlauf möglich. Bereits bestätigte Einzelaufträge bleiben davon unberührt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
7. Beendigung aus wichtigem Grund
Jede Partei darf aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine wesentliche Vertragspflicht trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt wird;
- die Fortsetzung rechtswidrig wäre;
- eine erhebliche, nicht kurzfristig behebbare Sicherheitsgefahr entsteht;
- fällige Rechnungen trotz Mahnung und Nachfrist unbezahlt bleiben;
- erforderliche Mitwirkung so lange ausbleibt, dass das Mandat nicht sinnvoll fortgesetzt werden kann; oder
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, soweit eine Beendigung gesetzlich zulässig ist.
Bei einer heilbaren Verletzung ist vor der Beendigung grundsätzlich Gelegenheit zur Behebung zu geben. Die B2B-AGB regeln Aussetzung, Mitwirkung und höhere Gewalt ergänzend.
8. Verzug oder Nichtleistung des Auftragnehmers
Überschreitet der Auftragnehmer einen ausdrücklich verbindlichen Termin aus allein von ihm zu vertretendem Grund und bleibt ein wesentlicher Teil auch innerhalb einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unerfüllt, darf der Auftraggeber den betroffenen Teil beenden. Der Auftraggeber bezahlt nur den verwertbaren, vertragsgemäß erbrachten Teil; ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.
Das gilt nicht für Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung, vereinbarten Änderungen, Abhängigkeiten von Fremdsystemen oder höherer Gewalt beruhen.
9. Folgen und geordnete Übergabe
Mit Vertragsende:
- endet die Pflicht zu weiterer Leistung, soweit keine Übergabe vereinbart wird;
- werden fällige Leistungen und Kosten abschließend abgerechnet;
- werden herauszugebende Unterlagen, Client-eigene Zugangsmittel und vereinbarte Arbeitsergebnisse nach dem vereinbarten Verfahren übergeben;
- bleiben Vertraulichkeit, Datenschutz, Nutzungsrechte, Zahlungs- und Haftungsregeln ihrem Zweck entsprechend bestehen;
- wird eine erforderliche Datenrückgabe oder -löschung nach der Datenschutzvereinbarung durchgeführt.
Eine Transition, Abschlussdokumentation oder Unterstützung eines Nachfolgers wird nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet und vergütet. In einem Sicherheitsnotfall stimmen die Parteien angemessene Mindestmaßnahmen zur Schadensbegrenzung ab.
10. Kontakt
Stornierungen, Kündigungen und Fragen zu einer Verschiebung an:
E-Mail: mail@schlieber.net
Telefon: +43 (0) 720 347 381